Wenn man jetzt aktuell einen Gebrauchten importiert ( muss aber wie gesagt schon vor 1.7.08 mal in D zugelassen gewesen sein ), dann sollte man bei der Selbstberechnung das Feld für den Malus einfach streichen und sich für den Beamten einen Ausdruck von dem Erlass mitnehmen....zu finden auf der BMF-HP hier, und zwar indem man die GZ siehe oben da einfach eingibt :
http://findok.bmf.gv.at/findok/targetSearch.do;jsessionid=B2C538CD9BF63F9DA33B044BD4B667A4Ich bin auch schon gespannt, bei mir sind es 1275€ ( oder 975€ - je nachdem, ob man die Partikelfilterstrafe auch zurückfordern kann. Eigentlich sollte man das schon können, denn es geht ja um die "rechtliche Gleichstellung" von inländischen Gebrauchten mit Gebrauchten aus der restl. EU. Und da man auch bei einem inl. Gebrauchten keine Strafe wegen fehlendem Partikelfilter bezahlt...?)
Bearbeitet von: Betelgueze am 07.08.2009 um 18:10:10