Grundsätzlich geht dass. Dein Schwager muss dann halt beim direkten Weiterverkauf an dich die Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer abführen. Am Ende zahlst du halt genausoviel als hättest du im beim Original-Verkäufer ganz normal mit MwSt gekauft.
Das Problem: Gegenwärtig machen das viele Autohändler so ("Nur an Gewerbliche"), da sie so keinerlei Garantie/Gewährleistung geben müssen. Du kaufst dann quasi "vom Händler" (also höherer Preis) ne tickende Zeitbombe, ohne das typische Auffangnetz, wofür der höhere Preis gegenüber Privatmarkt eigentlich verlangt wird...
Zitat:
Servus,
ich will mir ein gebrauchtes Auto kaufen. Leider sagt der Verkaüfer das er nur an Gewerbliche Käufer verkauft. Mein Schwager ist selbstständig und meinte ich könne das über seine Firma laufen lassen, also er kauft das Auto und verkauft es sofort wieder mir.
Jetzt meine Frage, der Verkäufer meinte dann ist die Mehrwertsteuer ausweisbar und könnte vom Finanzamt zurück geholt werden. Geht das denn so einfach? Ich meine das mein Schwager den Wagen über seine Firma kauft und mir ohne ihn anzumelden weiter verkauft und dann noch die Mwst absetzt?
Gibts da irgendwelche Regularien das der Wagen ne bestimmte Zeit auf die Firma angemeldet sein muss oder so? Mir gehts ja auch gar nicht darum die Mwst zurück zu bekommen, ich will einfach nur dieses Auto! :-)
Danke schonmal an die Experten.
Gruß Matze
(Zitat von: NDM27)