Zitat:
mir is des neu mit eintragungen, aber wenn so is..
man lernt nie aus.
nur ich versteh denn sinn net so ganz dran..
weil des abgasverhalten ändert sich dadurch auch net.
der dreck den der rausbläst bleibt der gleichem, egal welche übersetzung.
des geräuschverhalten könnte sich ganz eventuell ändern, was aber auch net wirklich auffällt.
desweiteren, meinst du der TÜV weiß welche hinterachse in welchem modell verbaut sein muss?
scheinbar bist du selber TÜV-prüfer, aber was solls....
Es gibt Tage, da gewinne ich; und Tage, da verlier'n die andern
(Zitat von: E30massder)
Ob das Abgsverhalten sich ändert oder nicht kann man so nicht beantworten, allerdings mußt Du Dir das wie folgt vorstellen. In einem Abgsgutachten wird das Abgasverhalten in verschiedenen Fahrsituationen getestet, d.h. der Schadstoffausstoß in Abhängigkeit zum Gewicht (sozudsagen der spezifische Schadstoffausstoß) bei verschiedenen Geschwindigkeiten. Änderst Du jetzt die Übersetzung hast Du nicht mehr den gleichen Schadstoffausstoß bei der gleichen Geschwindigkeit.
Einfacher kannst Du Dir das so vorstellen, eine kürzere Übersetzung bedeutet bei einer bestimmten vorher festgelegten Geschwindigkeit eine höhere Drehzahl des Motors, höhere Drehzahl bedeutet mehr Kraftstoffverbrauch und damit mehr Schadstoffausstoß, vor allen Dingen CO2.
Änderst Du hingegen das Gewicht des Fahrzeuges, so hast Du pro kg Fahrzeug einen anderen Schadstoffanteil und somit ist auch hier wieder das originale Gutachten nicht zulässig.
Grundsätzlich regelt der Geseztgeber mit diesen Auflagen in welche Emissionsklasse ein Fahrzeug aufgenommen werden darf bzw. muß, wegen Steuer und bei Extremfällen wegen Zulässigkeitsprüfung (ist der Schadstoffausstoß zu hoch darfst Du Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegen).
Beim Geräuschverhalten verhält es sich ähnlich.
Bei einer bestimmten Geschwindigkeit wird bei Verkürzung der Übersetzung eine höhere Motordrehzahl erreicht, was auch in den meisten Fällen eine höhere Geräuschentwicklung zur Folge hat.
Insofern muß bei einer Übersetzungsänderung geprüft werden, ob die Geräuschemissionsauflagen noch erfüllt werden.
Wovon ich gehört, aber wirklich nur gehört habe, ist, daß es im Ermessen des Prüfers liegt, eine kleine Abweichung der Übersetzung zu tolerieren.
Ferner ist noch zu beachten, daß neuere Fahrzeuge nicht mehr nach der StVZO sondern nach der EU-Norm "begutachtet" werden.