okay danke schomal,ich hab den Wagen jetzt erst seit 4 Monaten, kann man des über die Garantie abwickeln oder ist die Kupplung da nicht mitinbegriffen?
Wenn Du den Wagen bei einem Händler gekauft hast, berufe dich auf das Gewährleistungsrecht. In den ersten 6 Monaten muss nämlich der Händler beweisen, dass der Schaden bei Fahrzeugübergabe nicht vorhanden war. Normalerweise bekommst du dann ohne grosse Probleme ne neue Kupplung. Das hat nix mit der Gebrauchtwagengarantie zu tun.