seit letztem jahr muß ja laut stvo das gesamte rad mit reifen und felge vom kotflügel abgedeckt sein. jetzt würd mich aber mal interessieren was mit denen passiert, wo die felge und teil vom reifen über den kotflügel raus stehen, aber dies schon vorher eingetragen hatten und jetzt zum tüv müssen. bleibt die eintragung erhalten oder muß nachgebessert werden?
Bearbeitet von: MrFreeze am 28.07.2009 um 14:48:36
Nach EG muss das Rad komplett abgedeckt sein. Nach StVZO reicht die Lauffläche. Auch die Größe der Radabdeckung ist nach EG und StVZO unterschiedlich.
Da beides gilt, hat man natürlich die Wahl ob man seine Radabdeckung nach EG oder nach StVZO ausführen will. Ich habe auf jeden Fall nicht gehört, dass der §36a StVZO geändert wurde, so dass die nationale Vorschrift nicht mehr gilt.