Zitat:
Spielt keine Rolle, ob die Felgen vom E46 sind oder nicht.
(Zitat von: Hecktrieb06)
Doch, dafür ob es er eine Einzelabnahme, eine 19(3) oder gar nichts braucht. Ich erklär das mal kurz:
1. Seit den neuen Papieren darf man ja auch alle Rad-Reifen-Kombinationen fahren, die in der Genehmigung des Fahrzeugs zugelassen sind. Ist die Bereifung mit dem E36 auf DIESEN Felgen (Abmessungen und Felgentyp) genehmigt, braucht man keine Eintragung und alles ist super
2. Sollen die Felgen gemäß UK eingetragen werden, also nach 19(3), müssen es natürlich auch die Felgen sein, die im UK genannt sind. Andere Felgen mit gleichen Abmessungen helfen nicht.
3. Bei einer Einzelabnahme ist es völlig egal, ob es E36, E46, E60 oder Passat-Felgen sind. Wenn sie passen und die Radlast stimmt, können sie auch eingetragen wernden.