Zitat:
Wie ich schon in meiner PN geschrieben habe, ein Gutachten ist verbindlich für das jeweilige Fahrzeug an dem es erstellt wird.
Der erstellende Ingenieur bestätigt dies und legt alle Auflagen fest, ab 10mm fällt die Prüfung der Zentrierung weg, da ja eine Zentrierung vorhanden ist, wenn das so wie du sagst ein universelles Gutachten wäre, wäre der gute Mann bald seinen Job los, da er Sachen bestätigt, von jeglicher Prüfung frei spricht, was aber gar nicht den Tatsachen entspricht.
PS: Selbstverständlich machen die für jedes Fahrzeug ein Gutachten, oder was meinst du warum zwei Aluscheiben so teuer sind.
Ich montiere die ja auch nicht auf einem VW, wäre mir dem zum Tüv lege die Papiere vom BMW hin und sage bitte mal eintragen :-D..
Bearbeitet von: Samuel-Stinger am 25.07.2009 um 11:23:13
(Zitat von: Samuel-Stinger)
Nein, das behauptet doch auch keiner!
Aber wenn du dir mal die Gutachten anschaust, sind die doch recht allgemein formuliert. Anders als bei der ABE ist so ein Mustergutachten meist für verschiedene Typen erstellt, also kann es nicht spezifisch für ein Fahrzeug sein.
Ich habe das Gutachten auch hier liegen, aber wenn du mal einen anderen Typ aufrufst, wirst du das gleiche Gutachten finden.
Aber das Thema war doch ursprünglich der Achsversatz und nicht das
Gutachten ,oder ;-)
MfG SD