Werter Herbie,
eine solche Beteiligung an der Garantieleistung hängt grundsätzlich immer vom Inhalt des Vertrages ab. Die Partein sind frei zu vereinbaren, welche Bedingungen gelten sollen. Solltest du dich durch diese Vereinbarung hintergangen fühlen, könntest du vom Vertrag
zurücktreten. Allerdings nur wenn du nicht ausreichend über den Inhalt des Vertrages aufgeklärt wurdest. Dann könnte dir das Recht zustehen den Kaufpreis zurück zu verlangen unter Abzug einer Nutzungsentschädigung.
Gruß freakman88