Zitat:
(Zitat von: Der_Gute)
Aber Hallo - du bringst da eine ganze Menge durcheinander.
Ja, BGB hat nichts mit Verwaltungsrecht zu tun - ja und, was bedeutet das?
Dein Post weiter unter ist ein Auszug aus dem Gesetz, aber eben nur die Hälfte.
Für eine bei euch Zwangsabmeldung genannt, im Recht wird es angeordnete Stillegung genannt, gelten andere Regeln. Du must nachweisen, das du nicht mehr im Besitz des Fahrzeuges bis, dies geht über den Kaufvertrag und darin einer Übergabeklausel. Dort wird eine Frist gesetzt, bis wann der Käufer das Fahrzeug abzumelden hat. Ist diese Zeit verstrichen, dann kannst du eine Zwangsstillegung beantragen. Das Ganze dauert dann noch einmal drei Tage. Der Käufer bekommt dann eine Anordnung zur Stillegung per Einschreiben zugesendet und nach drei Tagen rückt die Polizei an, um das Fahrzeug stillzulegen. Sobald das Amt im Spiel ist, bist du aus dem Schneider.
Was meinst du wie oft ich das schon gemacht habe.
(Zitat von: rennfrikadelle)
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BGB ist Privatrecht, und Verwaltungsrecht ist öffentliches Recht. Somit muss eine Behörde grundsätzlich per Gesetz zum Handeln gezwungen werden,bzw. verantwortlich zum Handeln sein. Das kann ich nicht zwingend erkennen in diesem Fall.
Wie soll er nachweisen, dass er das Fahrzeugordnungsgemäß übergeben hat? Der Kaufvertrag scheint nur eine Übergabe mit verbundener Zahlung zu sein. Somit leitet sich für einen Dritten (dem Fall die Behörde) keine Eigentumsübergabe ab. Es könnte noch ein Eigentumsvorbehalt bestehen...
Dann schreibe ich in einem Kaufvertrag rein, morgen musst Du abmelden bzw. ummelden da es ein Werktag ist. Kommt er der Pflicht nicht nach, sollen die Deppen von der Behörde meinen Mist klären...
Solange keine Gefahr in Verzug ist, warum??? Versicherung bezahlt, Fahrzeug nicht verkehrsunsicher. Wo ist die Gefahr für die allegemeine Sicherheit und Ordnung?
Wie will der Käufer eine "Anordnung zur Stilllegung" erhalten, wenn dieser sich im Ausland befindet und dort auch seinen Wohnsitz angegeben hat??? Diese Schreiben kann er getrost in den Müll schmeißen und das war es!!! Der wird sich kaputt lachen oder sagen, versteh ich nicht. Oder auf kroatisch "Ne razumijem!" :-)
Polizei geht aus genannten Gründen zuvor ebenfalls nicht. Außerdem kommt es darauf an, in welchem Bundesland man leben würde, Bayer = Polizei, z.B. NRW = Ordnungsamt bzw. Straßenverkehrsbehörde.
Mich würde interessieren, bei welcher Behörde Du das schon öfters gemacht hast! Und wie Umstände mit denen von jetzt vergleichbar sind. Wenn dem so ist wie Du beschrieben hast, dann hast Du Glück oder einen ...... an Sachbearbeiter das er sich Dein Problem ans Bein heften lässt für Deinen Fahrlässigkeit!