Zitat:
was soll denn da für ein großer unterschied sein
(Zitat von: ripper4343)
Gewährleistung ist die gesetzliche Regelung über die Haftung für Sachmängel, Garantie ist immer ne freiwillige Zusatzleistung bzw. ein Zusatzversprechen.
Wobei viele Gerichte diesen "Garantieausschluss" schon dahingehend auslegen, dass die Gewährleistung ausgeschlossen wird. Schon weil 99 % der "Normalos" keine Ahnung haben, worin der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie liegt. Und beides weitestgehend synonym verwendet wird. Ähnlich wie bei Eigentum und Besitz.
Das Problem hier ist tatsächlich der Absatz über die Kardanwelle und das Diff. Wenn Du reinschreibst, dass die Dinger in Ordnung sind, sie aber dann trotzdem fehlerhaft sind, kannst Du eigentlich die Gewährleistung ausschließen wie Du willst. Dafür geradestehen musst Du dafür eigentlich schon. Bin mal über ein Urteil gestolpert, in dem stand, dass der Gewährleistungsausschluss gerade die Dinge, die bei eBay in der Artikelbeschreibung stehen, nicht erfasst.
Ich befürchte fast, mit dem Satz hast Du Dir ein schönes Eigentor geschossen. Hättest Du den nicht drin stehen, sähs besser für Dich aus.
Bearbeitet von - mb100 am 16.07.2009 14:55:21