Zitat:
Laut STVO: "Für KFZ ab Bj.91 ist die LWR seit 2009 zwingend vorgeschrieben." Habe auch schon von Ausnahemgehmigungen gehört, aber das ist "hören-sagen" denke ich.
(Zitat von: phaenomenon)
Das stimmt schon, dass es Ausnahmen gibt. Aber natürlich nicht, weil das Teil öfter kaputt geht ;-)
Man kann für fast alles eine Ausnahme gem. §70 StVZO bekommen, aber da gibt es mehrere Probleme:
1. Man braucht ein Gutachten zur Erteilung der Ausnahme und da muss es natürlich eine Begründung für geben. Da kommt eigentlich nur in Frage, dass das Auto keine LWR ab Werk hat und nachrüstewn zu aufwendig ist (USA-Import, Re-Importe aus den 90ern) oder dass eine Reparatur nicht mehr möglich ist, da es keine Teile mehr gibt (Fiat Cinqueccento, alte Ducatos).
2. Die Zulassungsbehörde muss die Ausnahmegenehmigung erteilen. Das kostet Geld und muss für jeden Halter wieder einzelnd gemacht werden. Einzige Ausnahme, wenn es eine ABE-Ausnahme des Herstellers ist, aber der Zug ist abgefahren....
Das Problem der Sache ist, dass man für das Geld auch gleich den Wagen auf elektrische LWR umbauen oder die LWR instand setzen kann.