Zitat:
Ich hatte jetzt eigentlihc vor den Kaufvertrag zu kopieren
da steht ja Kaufdatum und Uhrzeit drauf.
Kaufvertrag zusammen mit dem Mahnbescheid an die Stadtverwaltung zu schicken.
Hab aber schiss das ich ihm die Kurzzeitkennzeichen gar nicht hätte überlassen dürfen. Da er aus dem Ausland kam
Komischerweise steht auf dem mahnbescheid Fragebogen zur Fahrerermittlung.
Seid wan fragen die nach dem Fahrer wen man das Auto falsch geparkt hat.
(Zitat von: Gjoni20)
Ich habe damals unseren Golf ebenfalls mit unseren Kennzeichen verkauft, und der vogel ist wohl geblitzt worden,und ich bekam ein Foto aus kassel und ich hab der zuständigen behörde den Kaufvertrag vorgelegt, und die sache war damit vom tisch. 50 erlaubt, und mit knappen 100 geblitzt. Die karre ging richtung polen.
Es kam nie mehr was nach.