Zitat:
Wenn du jede verrostete Feder immer austauscht, dann hättets du mit Sicherheit auch die vorderen austauschen müssen. Durch das aufeinanderschlagen der Windungen rostet jede Feder
Die vorderen sind aber noch gut und haben keine Beschädigungen oder sonst was ;-)
Zitat:
er hat es dir nicht eingetragen, weil du nicht einfach so die H&R Federn mit irgendwelchen anderen Federn kombinieren darfst. Das Teilegutachten bezieht sich auf den "kompletten" Satz. Also entweder alle 4 oder gar keine verbauen
ich habe ja vorne auch H&R Federn drin.
Ich kann ja wohl nur die kaputten Federn austauschen. Muss ja nicht jedesmal einen kompletten Satz nehmen. Gut eine einzelne Feder darf/soll ich nicht tauschen aber ich kann doch pro Achse tauschen
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So, der nette Herr von der "Fachwerkstatt" hat sich drum gekümmert und hat zugegeben einen Fehler gemacht zu haben. Bestellt mir jetzt die erlaubten 30er Federn und baut sie mir kostenlos ein.
TÜV Eintragung somit auch hinfällig da ich ja eine Eintragung für die 30er Tieferlegung habe ;-)
Aber vielen dank für die Hilfe Jungs!!! Ihr seids subba!!! ;-)
P.S. mit dem SWP kommt der Wagen hinten ja auch höher oder versteh ich das falsch? Bei einem 15er SWP wär ich ja dann sozusagen bei der gleichen Höhe wie mit 15er Federn oder?? 30mm Federn - 15mm SWP = 15mm
Bearbeitet von - Madesito am 03.07.2009 17:18:33