Zitat:
Allerdings muss man dazu sagen, dass das Fahrzeug auf die schwer behinderte Person zugelassen sein muss und nur Fahrten durchgeführt werden dürfen, welche in direktem Zusammenhang mit dieser Person stehen.
Soll heissen, wenn du mit diesem Fahrzeug für die behinderte Person "Besorgungsfahrten" machst ist das ok. Fährst du allerdings mit dem Wagen zu dir in die Arbeit ist es Steuerhinterziehung^^
Grüße
Bulli
(Zitat von: bullet1708)
Also wenn ich nen Unfall auf dem Weg zur Arbeit hab dann hab ich nen Problem?!....Shit....wusst doch das die Sache nen Hacken hat