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Hi,
das mit Deinem 3er ist ein schöner Mist. Aber wenigstens brauchst Du nicht den Verursacher zu ermitteln wie bei mir der im Ausland sitzt.
Als Tip. Du bist geschädigt, und daher würde ich Dir in jedem Fall raten zu einem Anwalt zu gehen. Die gegnerische Versicherung muss diesen komplett übernehmen. Dafür brauchst Du keine Rechtschutzversicherung. Hatte vor einem 3/4 Jahr auch einen Unfall wo die gegnerische Versicherung bei der Höhe des Schadens zicken machen wollte. Darauf hatte ich gesagt, entweder zahlen oder wir klären das über den Rechtsanwalt. Dann ging es nachdem ich meine Rechte vorgehalten habe.
Sollte der Benzfahrer wirklich stress machen, so würde ein Anwalt erst recht helfen. Bei uns in NRW fangen sie sogar an die Steuergeräte der Airbags etc. auszulesen, um Rückschlüsse auf den Unfall zu bekommen, Geschwindigkeit usw.
Daher wäre das vielleicht auch schon Munition für Dich.
Viel Glück!!!
Zum Wagenkauf würde ich Dir raten. Aber den Restwert würde ich versuchen innerhalb von ein paar Tagen zu erzieln mit ein paar € extra, ansonsten gib ihn ab und gut ist.
(Zitat von: Der_Gute)
Es gibt noch nicht mal einen Kontakt zur gegnerischen Versicherung. Demzufolge auch keine Zusage oder Ablehnung irgendwelcher Kosten oder Erstattungen. Dennoch soll er direkt zum Anwalt gehen und ihn das regeln lassen?
Ist das nicht -milde ausgedrückt- leicht übertrieben?
Wäre es nicht sinnvoll, erstmal (natürlich in einem angemessenen Zeitraum) abzuwarten wie sich die gegnerische Versicherung äußert und DANN zu einem Anwalt zu gehen, wenn MostWanted unzufrieden ist?
MfG
Papa76
(Zitat von: Papa76)
Aufgrund eigener Erfahrungen ist es mehr als richtig. Wie Bardock und mb100 zu recht geschrieben haben, sollte man sich vor Fehlern bzw. Abzocke der Versicherung schützen!!!
Ich bin gewiss nicht der Typ der direkt schreit, ey alder hab Rechtschutz und kommen mit meinem Anwalt. Wirst schon sehen... Ironie!!!
In einem Post von mir von Ende Mai bin ich ebenfalls ein geschädigter mit Unfallflucht. Was wäre denn aus Deiner Sicht Papa76 das richtige? Bin mal gespannt.
Ich kann nur sagen, MostWanted lass Dich gut von einem Fachanwalt beraten. Kosten kommen keine auf Dich zu. Die Verhältnismäßigkeit ist diesem Fall durch die Schadenshöhe klar gegeben!
Wo wir doch eben noch beim Recht waren...
Man kann auch die Versicherung beauftragen ein Vergleichmodell von demselben Fahrzeugtyp zu beschaffen, das in den Eigenschaften des beschädigten Wagen gleich ist. Das wird lustig, weil dann haben die meistens ein Problem... Nur am Rande.