Zitat:
dann geh zur polizei, wenn du den fahrzeugbrief noch hast, dann gehört das auto dir.
(Zitat von: FRY)
Das stimmt so nicht. Der Brief hat nur ne Indizwirkung auf die Eigentümerstellung. Wenns beispielsweise (nen schriftlichen Kaufvertrag und) Zeugen für die Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs gibt, dann ist das Fahrzeug nicht nur rechtswirksam, sondern auch beweisbar übereignet worden.
Im Gegenteil - Du (also bmw-fever-320i) bist nun verpflichtet, auch noch den Brief zu übereignen.
Was mich an der Geschichte stutzig macht: Du sagst, Du hast noch den Schein? AFAIR bleibt der bei der Abmeldung auf der Zulassungsstelle. Soll das heißen, der Wagen ist noch auf Dich angemeldet?
BTW: als ich den Threadtitel gelesen hab, dachte ich, Du suchst nen Metzger...
Bearbeitet von - mb100 am 15.06.2009 10:40:42