Zitat:
Sowas nennt man einen "Vergleich". Man einigt sich auf halbe halbe, weil nicht klar ist, was los war und man weiteren Ärger vermeiden möchte, weil man besseres zu tun hat.
Ein Schuldeingeständnis ist das nicht automatisch. Ich stand vor kurzem vor der gleichen Entscheidung, ich hab gepokert und bin vor Gericht gegangen. Ob das schlau war, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. :( Ich hab aber auch ne Rechtschutzversicherung. Ohne hätte ich vermutlich das Geld für die hälfte des Schadens auch genommen. Das ist der berühmte Spatz in der Hand.
Bearbeitet von - Stefan177 am 13.06.2009 12:47:43(Zitat von: Stefan177)
Zitat:
Naja , Vergleich ( ausgerichtliche Einigung ) oder Schuldeingeständnis ist ( für mich ) in diesem Fall fast das Selbe(Zitat von: buffda)
Zitat:Zitat:
Naja , Vergleich ( ausgerichtliche Einigung ) oder Schuldeingeständnis ist ( für mich ) in diesem Fall fast das Selbe(Zitat von: buffda)
Wenn Dir Dein Anwalt die These bestätigt, macht er Dir entweder was vor oder er ist nicht der allerbeste Jurist...(Zitat von: mb100)
Zitat:
Sorry, Berufskrankheit. Ich hab mal Jura studiert, studiere jetzt Wirtschaftsrecht - und die Ausbildung ist (anders als die normale Juristerei) auf Streitvermeidung gerichtet. Also eben beispielsweise durch das Anbieten von Vergleichen.
Selbst wenn Du erst zwei Mal da warst, so besteht doch die Aussicht, dass Du - wenn Du zufrieden warst bzw. ich mich kulant gezeigt hab - wiederkommst.
Andersrum: wenn ich als Werkstatt auf stur schalte und nen Streit provoziere, dann verliere ich Dich als Kunden (zufrieden bist Du dann sicher nicht) - und vielleicht noch andere (weil Du zu Deinen Kumpels sagst: "geht net zu dem in die Werkstatt - die machen Euch erst die Räder kaputt und stehen dann net mal dafür gerade). Da zahl ich lieber die 155 Euro, als zu riskieren, dass ich am Ende mehr zahl, weil
1. Prozess verloren
2. mind. einen Kunden verloren.
Wie ich als Kunde mich verhalten würde: keine Ahnung. Wenn die Rechtsschutz die Kosten übernimmt und ich auch wirklich beweisen kann, dass der Wagen in Ordnung war, bevor ich ihn abgegeben hab, würd ichs auf den Streit ankommen lassen.
Wenn die Sache eher wackelig ist, würd ich den Vergleich annehmen. Aber Du musst immer damit rechnen, zu verlieren.
Bearbeitet von - mb100 am 13.06.2009 17:34:32(Zitat von: mb100)
Zitat:
Naja , Vergleich ( ausgerichtliche Einigung ) oder Schuldeingeständnis ist ( für mich ) in diesem Fall fast das Selbe, keiner hat was zu verschenken und die Werkstatt wird kaum den Schaden bezahlen weil mein Auto so schön Rot ist(Zitat von: buffda)