Zitat:
Er hat die Teie gekauft, also ist es sein Eigentum.
(Zitat von: wallstreetwalker)
Nein, das Zeug wurde ihm ja noch nicht übereignet. Rein durch den Kaufvertrag findet noch keine Übereignung statt...
... aber der Anspruch besteht m.E. auch weiterhin. Müsste eigentlich in der regelmäßigen Verjährungsfrist (= drei Jahre) verjähren, aber sicher bin ich mir da spontan auch nicht. Und auch zu beschäftigt (resp. zu faul) zum nachgucken.
Ach ja: mal angenommen, der lässt die Frist verbummeln und Du trittst vom Kaufvertrag zurück (also sagst ihm, dass er sein Zeug nun nicht mehr bekommt): rechne mal damit, dass er sein Geld wiederhaben will - und auch nen Anspruch drauf hat...
(könnte evtl. gekürzt werden - aber wie und in welchem Umfang: kommt drauf an + immer noch zu faul...)
Bearbeitet von - mb100 am 06.06.2009 10:09:26