Zitat:
Problem an der ganzen Geschichte ist immer, das man das Gesetz manchmal so auslegen kann wie man will.
(Zitat von: stargate)
Ich weiß - ich mach den ganzen Tag nix anderes ;-)))
(wenngleich ich kein Ö-Rechtler bin...)
Zitat:
Wenn ich mich richtig erinner heißts das man sich jederzeit Ausweisen können muss.
Was aber nicht im Gegenzug heißt das du immer den Ausweis dabeihaben musst.
Aber andersrum wenn du kontrolliert wirst und nichts dabeihast verstößte gegen den Paragrafen weil du dich eben nicht ausweisen kannst.
(Zitat von: stargate)
Was dann eigentlich ein Widerspruch in sich ist. Auf der einen Seite keine Ausweis-Mitführungspflicht (absolut h.M.), auf der anderen Seite is man am dransten, wenn man sich nicht ausweisen kann.
Soweit ich weiß, ist es so, dass man - wenn man dazu aufgefordert wird (z.B. in nem Schreiben), dass man nen Ausweis mitbringen muss, diesen aber vergisst, ein Verstoß i.S.d. § 5 I Nr. 2 PersAuswG vorliegt. Und wie gesagt: Behörden fordern normalerweise dazu auf. Hab auch irgendwo ein Schreiben von der Polizei rumliegen, wo drin steht: "Bitte bringen Sie ihren Personalausweis mit."
Wenn man ihn aufgrund einer Spontanaufforderung nicht dabei hat, muss man etwas Vergleichbares zeigen (und da genügt wohl der Führerschein auch) oder ihn sich ggf. bringen lassen. Wenn z.B. man eine Straftat begangen hat.
Aber eine direkte Folge hat das Perso-Vergessen dann wohl nicht. Auch nicht nach § 5 I Nr. 2 PersAuswG.
Zitat:
In meinen vorherigen Postings bin ich immer von der "Ausweiskontrolle" bei einer Polizeikontrolle ausgegangen und nicht von normalen Behördengängen.
(Zitat von: stargate)
Ich auch. Wenngleich ich von der Polizei auch noch nie "zwischendurch" aufgefordert wurde, ihn zu zeigen. Weder bei ner allgemeinen noch bei ner Unfallsache als Verursacher noch als "Opfer" noch als Dritter.
M.E. gehört das PersAuswG mit zu den Misslungendsten aller deutschen Gesetze. Im Endeffekt ist dieses "Verlangen" in der Vorschrift zu schwammig formuliert. Ich hab leider auch keinen Kommentar dazu da. Vielleicht komm ich am Montag bzw. nächste Woche dazu, in der BeamtenFH-Bibliothek nachzugucken, ob die was da haben.