Zitat:
Warum werden hier die Leute immer mit Halbwissen zugetextet! Nach welchem Paragraphen wurde geprüft? Wenn es zum Bsp eine §19/3 oder §19/4 Prüfung ist(Teilegutachten), werden diese Papiere im Fahrzeug mitgeführt. Ist es aber eine Prüfung nach §21(Einzelabnahme) muß
unverzüglich bei der Zulassungstelle die Prüfung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden! Dabei wird das Fahrzeug NICHT nochmal überprüft.
Ich hoffe das ich etwas Licht ins Dunkle bringen konnte.
(Zitat von: Sprinter)
Man muss garnix in den Schein eintragen lassen (außer Motor oder Leistungssteigerung). Ich hab mehrere Prüfbescheinigungen im Handschuhfach mehr nicht. Es steht nirgends dabei, das man es MUSS.