Zitat:
Hallo!
@ jk1983: Mich würd es interessieren, ob in Österreich auch diese 2-Jahres-Regel für eine Verfolgung von Verkehrsdelikten gilt?
Ich frage auch aus dem Grund, weil ich in meinem Alltag oft erlebe, dass Autofahrer mit ausländischem Kennzeichen (zumeist Italiener) an mir mit überhöhter Geschwindigkeit vorbeidüsen, wenn ich mich brav an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten muss oder "freestyle" in Halteverboten parken. Werden die dann gar nicht verfolgt?
Wenn das so wäre, müsste man sich ja fast schon überlegen, ob man sich ein ausländisches Kennzeichen besorgt. *gggggggggggggggggggg*
(Zitat von: moe´s girl)
Olla, also das gilt nur für Luxemburgische Autos/Kennzeichen, da es ja ein Luxemburger Gesetz ist (wird vermutlich jetzt nach den Wahlen wieder berichtigt).
Zum Beispiel wenn ich jetzt in die Schweiz fahre und dort geblitzt werde, dann muss die Schweizer Polizei ja bei den Luxemburgern eine Anfrage machen wem das Kennzeichen gehört, damit sie mir einen Strafzettel zuschicken können.
Die Luxemburger Polizei darf das aber momentan nicht weiterleiten da es ja dieses Gesetz gibt und auf einer Geschwindigkeitsüberschreitung keine 2 Jahre Gefängnis stehen....
Also gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Die Luxemburger Polizei gibt den Schweizern trotzdem meine Daten -> Ich bezahle den Strafzettel nicht da die Luxemburger Behörden gegen ein Gesetz verstossen haben.
2. Die Luxemburger geben die Daten nicht weiter -> Muss nix bezahlen da die Schweizer ja nicht wissen wer der Fahrzeughalter ist.
Ist momentan bei uns in Luxemburg so wie in Schweden mit dem Ghostrider:
Zitat:
Nach der bisherigen schwedischen Gesetzeslage muss der Ghost Rider auf frischer Tat von der Polizei gefasst werden, um angeklagt zu werden.
Bearbeitet von - jk1983 am 28.05.2009 11:10:26