Jetzt wirds kompliziert gemacht...
Wenn ich einen Wagen mit HU kaufe gehe ich davon aus, dass er Verkehrssicher verkauft wird. Wenn ich bei einem Vertragshändler bzw. einer Niederlassung kaufe, gehe ich davon aus, dass ich nicht bei den Reifen übers Ohr gehauen werde. Oder ist das bei BMW-Händlern gang und gebe den Kunden zu bescheißen? Wär mir neu...
Und die von dir genannte Winterreifenregelung gilt bei Sommerreifen afaik nicht, jedenfalls liefert das die Boardsuche...
Hinzu kommt, dass mein Fahrzeug eine TÜV-Abnahmegeschwindigkeit von 251,93 km/h hat (243*0,01+6,5+243) und dafür reichen die V-Reifen bei weitem nicht. Desweiteren ist die Tragfähigkeit der V-Reifen bei 240km/h nur noch bei 91% und ab 250 km/h nicht mehr zulässig. Nur ein W-Reifen würde bei 240 km/h noch 100% Tragfähigkeit garantieren. (
http://mek-reifenservice.de/online/templatemedia/all_lang/resources/Speedindex.pdf)Mich interessiert hier echt nur die rechtliche Lage, nicht wie man ein Auto zu kaufen hat. Danke! :)
Bearbeitet von - materia am 22.05.2009 18:44:31