Zitat:
Damit wird sich die Spriale nur weiter drehen.
Ich würde erstmal zur Polizei gehen und das klar stellen, dass du nichts gemacht hast.
Dann sollen die sich drum kümmern.
Vor dem Gang zum Anwalt, sollte erst ein Gespräch stehen. (Egal ob mit der Polizei, deinem Bruder oder sonst wem)
Ein Anwalt würde ich erst aufsuchen, falls es Probleme gibt. (Polizei unternimmt nichts, Schäden werden nicht bezahlt, etc.)
(Zitat von: herr_welker)
Anmerkung: zum Anwalt würd ich primär wegen des Strafbefehls gehen, nicht (oder nur sekundär) wegen der Schadenersatz-Sache.
Dadurch, dass der Strafbefehl bereits da ist (so wie ich das verstanden hab), kann die Polizei nix mehr machen. Die Sache is damit längst bei Staatsanwaltschaft und Gericht gelandet; die Ermittlungen der Polizei sind abgeschlossen. Und gegen den muss so schnell wie möglich vorgegangen werden. Das ist jetzt kein Polizei-Problem mehr, sondern ein Problem desjenigen, der den Strafbefehl bekommen hat.
Das einzige, was die Polizei machen kann ist, dass sie die Staatsanwaltschaft davon unterrichtet, dass der Strafbefehl an den Falschen zugestellt wurde.
Und die wirklich sinnvollste und erfolgsversprechendste Möglichkeit, gegen den vorzugehen, ist mit nem Anwalt. Allein, also ohne Rechtsbeistand, seh ich da kaum ne Chance. Selbst wenn hinten auf dem Strafbefehl ne Rechtsmittelbelehrung abgedruckt ist.
Und die Anzeige wegen der falschen Verdächtigung kommt ohnehin. Egal wie der TE sich entscheidet (außer natürlich, er akzeptiert den Strafbefehl).
So wie es aussieht, wird es möglicherweise zur Hauptverhandlung gegen Dich, 3erPino kommen. Vor allem dann, wenn Dein Bruder bei seiner Version bleibt. Weil normalerweise bzw. gem. § 411 S. 2 StPO erfolgt auf den zulässigen Einspruch gegen den Strafbefehl die Hauptverhandlung. Könnte natürlich sein, dass es ne Möglichkeit gibt, dass - wenn Dein Bruder den Fehler zugibt - auf ne Hauptverhandlung verzichtet wird, weil die Sach- und Rechtslage damit klar ist.
Bearbeitet von - mb100 am 22.05.2009 15:52:20