Zitat:
Hi,
mach dich mal schlau ob die Beweispflicht für den offensichtlichen Mangel nicht noch beim Händler liegt! Gilt aber nur eine gewisse Zeit- ein Kumpel von mir hatte auch einen Lackschaden, den die NL dann beheben musste... (glaub den hatte er sogar selber verursacht, aber er war im Recht...)
mfg
(Zitat von: F-da-E)
Oh mann... Also erstmal: Der Händler behebt den Schaden doch. Warum dann die Mühe mit der Beweislast? Und zweitens: Warum sollte eine Niederlassung einen Schaden beheben müssen, den Dein Kumpel verursacht hat? Genausogut könnte er sagen, daß DU den Schaden beheben musst. Das wäre ähnlich absurd.