Zitat:
hier die auktion...
Link(Zitat von: karizma325i)
Zitat:
Nettes Schnäppchen! ;)
Ich glaub das dem Verkäufer sogar dass er unabsichtlich 1EUR Sofortkauf gemacht hat.
Das ist aber sein Pech, wenn er unaufmerksam war.
Ein Kauf bei eBay ist wie ein mündlicher Kaufvertrag.
Er kann nicht einfach den Kauf stornieren!!
Geh zu deinem Anwalt und hol dir das Ding!!(Zitat von: CrAsHoVeR)
Zitat:Zitat:
Nettes Schnäppchen! ;)
Ich glaub das dem Verkäufer sogar dass er unabsichtlich 1EUR Sofortkauf gemacht hat.
Das ist aber sein Pech, wenn er unaufmerksam war.
Ein Kauf bei eBay ist wie ein mündlicher Kaufvertrag.
Er kann nicht einfach den Kauf stornieren!!
Geh zu deinem Anwalt und hol dir das Ding!!(Zitat von: CrAsHoVeR)
Ganz genau so seh ich das auch,
Hier mal ein anderer Forumsbeitrag:
Ich würde den Verkäufer freundlich aber mit Nachdruck darüber informieren, daß ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen ist und Du auf die Verschickung der Ware zum erzielten Auktionspreis bestehst. Auch ihm mitteilen, daß er ja mit Startpreis hätte einstellen können, wenn ihm selbst ein Mindestbetrag wichtig gewesen wäre. Ich würde auch vorsichtig mit Meldung an eBay und mit Negativbewertung drohen. Erst nach seiner Reaktion würde ich mir Gedanken über das weitere Vorgehen machen.(Zitat von: bigshow89)
Zitat:
Ja der typ erklärt aber,
das komplette angebot für nichtig wegen irrtums
und verweist mich auf $ 119 abs. 1BGB.
abgesehen davon, dass er gewerblich ist
aber privat ohne garantie etc. verkauft.
also hätte ich jetzt theoretisch zwei punkte
die gegen ihn sprechen. oder??(Zitat von: karizma325i)
Zitat:
Hier war schonmal das selbe(Zitat von: sandro320i)
Zitat:
Hier war schonmal das selbe(Zitat von: sandro320i)
Zitat:
Ich würde die andere Auktion sofort ebay melden, dass der Artikel schon verkauft sei, mit dem Verweis auf deine gewonnene Auktion.
Und kurzer Sachverhalt, dass der VK das Teil nicht rausrückt.
Vllt sperren die dann die andere.(Zitat von: kiese)