Zitat:
also wäre dein fall eigentlich kein garantiefall...
sondern die gesetzliche gewährleistung greift da
(Zitat von: Opern Geist)
Ja, da muss man die Händler immer drauf hinweisen.
Freiwillig machen die auch nix umsonst.
Ich wurde ei einer anderen Reklamation auch vom Meister begrüßt mit den Worten "Das ist aber kein Fall für die Gebrauchtwagengarantie und außerdem müssn Sie das dann bei der Versicherung erst mal anfragen". Dann hab ich nur geantwortet dass mir das Schnuppe ist, denn ansonsten ist es eben gesetzliche Gewährleistung. Und siehe da, der Meister hat selber die Versicherung angerufen.