@ Blaumarieller:
Der Verfasser aus dem anderen Forum hat insofern recht, daß der Spiegel keine Bauartgenehmigung sondern "nur" eine Betriebserlaubnis haben muß. (Tut mir leid, habe mich da getäuscht) das macht aber im Bezug auf das Vorhandensein eines Prüfzeichens und die daraus resultierende oder eben nicht resultierende Pflicht zur Mitführung von Unterlagen keinen Unterschied.
Im
§19 StVZO ist auch ganz klar geregelt, wann Unterlagen mitzuführen sind und wann nicht.