Zitat:
- Angabe eines Impressums
- mehre Artikel zur selben Zeit - Anzahl und Häufigkeit der durchgeführten Aktionen - Powersellereigenschaft (vgl. OLG Frankfurt, Az. 6 W 66/07 Beschluss vom 04.07.2007)
- ebay Shop
- Angebot gleichartiger und neuer Ware
- Verwendung von AGB
- Ich hab ja auch kein Inpressum
- Es ist ja so das ich nach einen Unfall, einmalig ein Auto komplett schlachte und verkaufe, es ist ja nicht so das ich jede woche eins schlachte, oder muss ich in die Auktion schreiben, das ich als Privatperson einen Wagen nach einen Unfall schlachte?
- Powersellereigenschaften hab ich nach meiner Ansicht noch nicht, ab wann soll das den sein, ab 40 Verkäufen im Jahr, in 1, 2, 3 oder 6 Monaten?
- Ebay Shop hab ich auch nicht
- Ich habe wohl Angebote gleicher Art, aber nur gebraucht und auch nur einmal zu verkaufen und nicht von jedem Teil ein genzen Haufen.
- AGBs hab ich auch nicht
Dann ist die frage, ab wann man genau als gewerblicher gilt, soweit ich mitbekommen habe, wird das immer von Fall zu Fall entschieden.