Zitat:
Freundlich aber bestimmt, SCHRIFTLICH bei dem Inkasso mit Belegen anzeigen das der Vorgang deinerseits Ordungsgemäß abgeschlossen und seitens Ihrer Mandantschaft auch bestätigt ist. Und auf unterlassung pochen. Unter vorbehalt eigener Rechtlicher Schritte.
Aber Grundsätzlich sollte sich doch wohl der Händelr darum bemühen. Ist ja ne tolle Kundenbetreuung.
Wenn keiner drauf reagiert: Gerichtlichen Mahnbescheid abwarten, und dagegen umgehend wiedersruch einlegen.
Tipp: Dem Inkasso noch anmerken das, sollte es dazu kommen das SIe dir einen Schufaeintrag basteln, das du einen Anwalt einschaltest und entsrechende Gegen Anzeigen stratest. Das kann üble Folgen haben.
(Zitat von: Ehm)
Absolut richtiges Vorgehen. Genauso würde ich das auch handhaben.
Und andererseits würde ich zukünftig woanders bestellen. Denn jedes Mal diesen Ärger hätte ich keine Lust. Und der Ärger hat sich ja je Bestellvorgang potenziert! Dann lieber 2 EUR woanders mehr zahlen, aber dafür Streßfrei. Manchmal ist es eben nicht wert, sich an "Althergebrachtem" zu festzuklammern.
Das solltest Du nicht nötig haben, so mit Dir als Kunden umspringen zu lassen und so behandeln zu lassen. Deine Entscheidung!