Hallo Forum, das Fahrzeug ist ein 320i Coupe Bj. 1995. Die Sommerbereifung (225/45 R17 91V) ist auf folgenden Felgen: Vorne: 7,5 Jx17 EH2, IS25, Nr. 2 229 480 Hinten: 7,5 Jx17 EH2, IS47, Nr. 2 229 980 Die Felgen haben wohl unterschiedliche Einpresstiefen (welche auch immer, normal ist wohl ET41?), da ich die Felgen/Reifen nie zwischen vorne und hinten wechseln konnte. Der TÜV hatte nichts bemängelt bei der letzten HU. Ich wollte nun neue Sommerreifen bestellen und da sagte man mir, dass unterschiedliche Einpresstiefen beim E36 nicht zulässig wären. Daher meine Fragen: 1. Ist das so, dass diese unterschiedlichen Einpresstiefen bei den M3-Felgen nicht zulässig sind? 2. Kann ich diese Felgen eintragen lassen? 3. Falls nicht, kann das zu versicherungstechnischen Problemen führen?
Vielleicht kann das Forum mir hier helfen. Gruß Hagueklo
deine felgen haben et25 und et47 (is25 + is47). lassen den doch in seinen glauben, kauf dir neue reifen drauf und mach die et25 auf die ha und die et47 auf die va.
brauchst nicht eintragen lassen sind original felgen das was interessant für dich sein könnte ob du n einschlagsbegrenzer hast weil den brauchst du für m felgen ...
Ich habe noch nie ein wildes Tier durch Selbstmitleid umkommen sehen.
Vielen Dank für die schnellen Antworten, also gehe ich erstmal davon aus, dass diese Felgen so zulässig sind (es sind allerdings wirklich Orginal BMW M3-Felgen, steht zumindest in der Felge). Die Einschlagbegrenzer habe ich zwar, aber bisher habe ich die nie eingebaut, weil es auch so ging, ohne dass die Reifen am Radkasten geschliffen haben (ausser er geht in die Federn bei starkem Lenkeinschlag). Nochmals Danke, Gruß Hagueklo
.. nur weil es original BMW Felgen sind heißt es ja nicht dass man sie nicht eintragen lassen muß! Es ist die Frage ob die Felgen für den e36 zugelassen sind. Was aber bei einer ET von 25 kaum der Fall sein wird (also fährst Du genaugenommen "illegal" herum - bei einem evtl. Unfall könnte Dir das zum Verhängnis werden..)