Zitat:
fakt ist: als Hartz V empfänger darfst du ein auto haben bis 7500€
alles was darüber ist, ist ein wert und müsste verkauft werden und ein billigeres fz kaufen...
(Zitat von: michael dieckmann)
So ein Käse. Die Höhe die als angemessen für ein Fahrzeug gilt steht nicht wirklich fest sondern in den Dienstanweisungen und die können von ARGE zu ARGE unterschiedlich ausfallen. Bei uns sind es zBsp. nur 5000€. und alles was drüber ist ist auf deinen Vermögensfreibetrag anzurechnen. und erst dann wenn der ausgeschöpft ist wird über Vermögensverwertung geredet. Wenn interessiert was in seinem Bereich als angemessen gilt sollte erstmal in seiner Zuständigen ARGE nachfragen.