Mal fürs Allgemeine:
Hier die Voraussetzungen für die Abwrackprämie im Überblick:
* Kauf eines Neu- oder Jahreswagens ab Schadstoffklasse 4
* Zulassung des Fahrzeuges bis 31.12.2009
* Nachweis über die Entsorgung des Altautos (Verwertungsnachweis etc.)
* Altauto muss mindestens 9 Jahre alt sein
* Altauto musste mindestens 1 Jahr auf den Halter zugelassen seinAntrag:Das BAFA hat ein amtliches Formular auf Ihrer Seite online gestellt, welches hier zu finden ist: »
Antrag auf UmweltprämieDieser Antrag muss nun (zweimal vom Antragsteller unterschrieben) mit allen dazu gehörigen Nachweisen an die im Antrag hinterlegte Adresse geschickt werden. Einen Versand per Email oder Telefax schließt die BAFA aus. Sofern der Antrag vom Antragsteller unterschrieben ist und alle erforderlichen Nachweise erbracht wurden, kann dieser auch vom Händler versandt werden. Die erforderlichen Nachweise zum Antrag sind:
* Verwertungsnachweis nach § 15 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV), der durch einen anerkannten Demontagebetrieb für Altfahrzeuge ausgestellt wurde
* Nachweis über die Außerbetriebsetzung des Altfahrzeuges. Diese wird durch Vermerke der Zulassungsbehörde in der Zulassungsbeschinigung I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbeschinigung II (Fahrzeugbrief) bescheinigt. Diese Unterlagen sind dem Antrag in Kopie beizufügen
* Nachweis über die Zulassung des Neufahrzeuges auf den Antragsteller der Umweltprämie. Hierzu werden die Kopien des neuen Fahrzeugscheins und des neuen Fahrzeugbriefes benötigt
* Kopie der Rechnung bzw. des Leasingvertrages für den Neuwagen/ Jahreswagen
* Beim Kauf von Jahreswagen von Werksangehörigen müssen die Kfz-Hersteller eine Bescheinigung erbringen, die bestätigt, dass der Wagen zum Kaufzeitpunkt auf einen Werksangehörigen zugelassen warAuszahlung:Die Auszahlung der Umweltprämie in Höhe 2.500 Euro wird wohl direkt auf das eigene Girokonto erfolgen, zumal im Antrag eine Kontoverbindung anzugeben ist. An dieser Stelle ist aber noch Geduld gefragt, da dies voraussichtlich vor März 2009 nicht geschehen wird, weil diese erst nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens “Investitions- und Tilgungsfonds” (ITFG) beziehungsweise nach Verabschiedung des dafür vorgesehenen Nachtragshaushalts erfolgen kann.
Was ist ein Altfahrzeug im Sinne der Abwrackprämie?
Dieses muss zum Zeitpunkt der Verschrottung (zwischen dem 14.01.2009 und dem 31.01.2009) ab der Erstzulassung gerechnet, mindestens neun Jahre alt sein. Zudem muss dieses Fahrzeug durchgehend für die Dauer eines Jahres (ohne Ausnahmen!) auf den Antragsteller zugelassen gewesen sein.
Als Zeitpunkt der Verschrottung gilt der Tag der Überlassung des Altfahrzeuges an den anerkannten Demontagebetrieb. Zudem muss der Betreiber des anerkannten Demontagebetriebes im Antragsformular für die Abwrackprämie mit seiner Unterschrift und Stempel bestätigen, dass die Restkarosse der Schredderanlage zum Opfer gefallen ist.
Was ist ein Neufahrzeug im Sinne der Abwrackprämie?
Dieses muss mindestens die Schadstoffklasse Euro 4 erfüllen und der Tag der Zulassung muss zwischen dem 14.01.2009 und dem 31.12.2009 liegen. Die Regelung umfasst sowohl Neuwagen als auch Jahreswagen. Als Jahreswagen gilt ein Fahrzeug, wenn es, ausgehend vom Zeitpunkt der Zulassung durch den Antragsteller vorher nicht länger als ein Jahr und einmalig auf:
* einen Autohersteller, dessen Vertriebsorganisation oder Werksangehörige
* einen Autohändler
* eine Hersteller-Autobank
* eine Autovermietung
* eine Autoleasinggesellschaftzugelassen gewesen ist.
Bearbeitet von - drakiii am 17.03.2009 00:56:00