Fahrerflucht... aber Vater Staat macht das schon! (Geplaudere Forum)
Hallo zusammen,
Ich bin abartig genervt, vom Staat und dessen Gesetzen, falls man das so nennen darf.
Im vergangenen Jahr, habe ich es am ersten Tag mit Schnee, voller Freude und Hirnlosigkeit, mit dem Driften ein wenig auf die Spitze getrieben.
Soweit so gut - Ein Baum, auf einer erhöhten Grünfläche hat mich gestoppt (Abgebrochen und vor mir hergeschoben).
Ich denk mir nur, FUCK - meine schöne M-Front :'(
Zwei Menschen haben es gesehen, sowie meine Schwester die im Auto saß.
So... noch schnell mein Zeug zusammengepackt (was noch davon übrig war),
Den Männlein und Weiblein Zeugen gesagt, dass ich es bei der Polizei melde.
Gut, Schwester zur Fahrschule gebracht, nach Hause und Mutti alles erzählt, falls die Polizei anruft, dass ich nur eben meine bessere Hälfte nach Hause fahre. Ok, Freundin abgeholt weil Sie ihren Zug verpasst hat und dringend nach Hause musste.... AAAh *genervt*
Dann ruft die liebe Rennleitung bei mir zuhause an, ich natürlich schon unterwegs, fast schon wieder auf dem Rückweg um das arme Bäumlein zu melden,
meine Mutter sagte, Sie weiß bescheid, gab den netten Polizisten meine Handnummer und schon bimmelts bei mir. (Da waren Sie wohl schneller als ich, dumm gelaufen - das Bedeutet Fahrerflucht, danke an diesem Punkt für den Herrn der die Polizei angerufen hat, mit der Aussage "Einfach Abgehaut, ohne es zu melden."
Polizei: "Guten Tag, Polizeiinspektion, Sie hatten einen Unfall, der eben gemeldet wurde?"
Ich: "Jap, bin auch schon fast auf dem Weg zu Ihnen."
Polizei: "Alles klar, bis gleich!"
Dort angekommen, Anmeldung.. rein zum netten grünen Menschen, Anzeige: Fahrerflucht, sagte er mir.
Ich denke mir nur, Aha, Okay... Aussage gemacht, hatte ja nichts zu verbergen.
Natürlich noch einen Alkoholtest zum Pusten. Lustig sind Sie schon dort.
Fotos vom Auto gemacht. Gut, dass wars auch schon wieder, freundlich verabschiedet und nach Hause.
2 Monate später flattert ein Strafbefehl vom Amtsgericht ins Haus.
Genervt geöffnet, einen Blick drauf geworfen...
"Unerlaubtes enfernen vom Unfallort, blablabla...."
- Ein Monat Fahrverbot
- 30 Tagessätze á 40 EUR (1200 EUR)
- 7 Punkte
-------
Unterm Strich: Ihr mich auch! ;-)
Gleich mal zum Anwalt gestiefelt, Wiederspruch eingelegt.
Heute Vormittag: Gerichtsverhandlung... (Kindergarten...)
Gut, ich nach Memmingen, rein ins Amtsgericht...
Die nette (Ironie) Staatanwältin, gerade mal aus dem pupertierendem Alter raus (zw. 25-30 Jahren tippe ich mal), liest völlig genervt, zickig und stotternd den Strafbefehl und Sachverhalt vor.
Ich mach meine Aussage....
Der Nette Herr Richter meinte,
"diese Kinderverhandlung können wir ja einstellen? Ist ja ein Witz!"
Ich dachte mir: WOOHOOOOO.
Aber, Pustekuchen - Frau Zicke aka Staatsanwältin.
Dieses Verhalten muss bestraft werden, als Denkzettel für die Tat,
beantragt Sie die Geldstrafe von 1200 EUR.
Ich denke mir: SCHLAMPE... -.-
Richter sagt gut, wenn Sie dies wünschen, Frau Staatsanwältin.
Zack, Urteil gesprochen.
Und zwar: An die Jugendfeuerwehr Augsburg, zahlbar binnen 6 Monaten.
Mein Gedanke: Na klasse....
So ist das eben mit den Gesetzen, die keiner braucht.
Und die Moral von der Geschicht, dem Vater Staat vertraue nicht! :-D
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Man gewöhnt sich an allem, selbst am Dativ...
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Warum sollte ich zu Fuß gehen? - Ich habe doch vier gesunde Räder!
Hallo drakiii,
schau mal hier
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Gruß
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1200,-eur wegen einem Baum? auch nicht schlecht, hab gar nicht gewusst das das eine Fahrerflucht sein soll, ich hätte den an die Seite geschmissen und wäre auch normal weiter gefahren.
Ja... nur die zwei Zeugen machen die Sache problematisch, sonst hätt ich das Bäumchen (2 Meter hoch, Durchmasser keine 5 cm) nach nebenan gelegt und gelacht.
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in anbetracht der Tatsache, das die Medaille sicherlich wieder mal zwei Seiten hat...
Eine Unfallflucht liegt immer dann vor
wenn Du Dich entfernst, bevor
- Du nicht eine angemessene Zeit vor Ort gewartet hast, Zeitdauer ist abhängig vom Ort und von der Zeit
- und nicht unmittelbar danach die Polizei anrufst bzw. Dich meldest
- die Polizei kann das nur als sowas aufnahmen, da die sich sonst selber wegen Strafvereitlung angreifbar machen
nach einer neuen Regelung kann das auch eingestellt werden, wenn der Schaden innerhalb von 24 Stunden gemeldet wird
- beides kann aber nur die Staatsanwaltschaft einstellen
Das Urteilmaß ist abhängig von der Vorgeschichte und den Gesamtumständen und natürlich vom Richter
Zitat:
Das Urteilmaß ist abhängig von der Vorgeschichte und den Gesamtumständen und natürlich vom Richter
Ich hab nur einmal die Geschwindigkeit überschritten, genau die Grenze zum Punkt, also 21 km/h.
Und der Richter darf nur Freisprechen, oder Verurteilen, er wollte die Sache ja komplett fallen lassen... für den Rest ist die Staatsanwaltschaft zuständig
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ihnen wird zur Last gelegt Sie hätten an dem Ast gesägt und das hat dann den Baum zerlegt.
finde das Urteil völlig übertrieben, in Russland (mal als Beispiel) hätte das keinen Anwalt interessiert. mit was für ein Käse sich die Gerichte so befassen sagenhaft.
Oje oje ^^
naja hoffentlich hast was draus gelernt ;) (und damit mein ich nich das Gesetz, sondern das man sich zum driften wenn man es schon machen muss nen Platz aussucht der groß genug ist)
MfG
Alex ^^
Hast halt nen "schlechten" Richter gehabt...in anbetracht der geschilderten Umstände halt ich das auch für echt übertrieben...
würde mir überlegen, dagegen evtl. Einspruch eizulegen
Der Richter hätte dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft ja nicht folgen müssen
Tipp:
richtig, würde auch einspruch einlegen.....
mikV8
16.03.2009 | 12:26:07
Hallo,
ich seh das ein wenig anders.
Hier geht es denke ich nicht um den entstandenen Schaden, sondern viel mehr um einen Unfall und die Umstände der Klärung desselbigen.
Wenn man sich von einem Unfallort entfernt, egal wie klein dieser ist, so verhindert man, dass die Polizei eine genaue Aufnahme machen kann. Dazu gehört eben auch zu schauen, ob der Verursacher alkoholisiert war, bzw. ob das Fahrzeug technisch OK war.
All dies kann man nach dem "unerlaubten" Entfernen noch beeinflussen und macht damit eine schlüssige Beweisführung zunichte.
Aus diesem Grund wird eine sogenannte Fahrerflucht grundsätzlich sehr hart bestraft, was ich jetzt, auf Grund der strafvereitelnden Maßnahmemöglichkeiten, nicht sehr verwunderlich finde.
Gruß Mirko
shgfa
16.03.2009 | 12:26:38
Du hast am Anfang gescheiben, dass Du Dir nen Anwalt genommen hast.
war der denn nicht mit zur Verhandlung?
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Doch, der war schon auch da, hat auch gesagt, dass eine Geldstrafe vollkommen überflüssig sei, bei dieser Kindergarten-Verhandlung.
Das hat der Richter auch zugestimmt. Aber die Staatsanwältin hat mehrmals darauf bestanden, die Geldstrafe durchzusetzen, "als Denkzettel für meine Dummheit" - hat sie wortwörtlich so gesagt.
Einspruch... obs was bringt ist halt die Frage, meine Rechtschutzversicherung zahlt nur bei gewonnenen Fällen. Wenn das nicht durch geht, sitz ich selber auf den Anwaltskosten + die Strafe falls man die Verhandlung verliert.
Ist halt ein hohes Risiko
Bearbeitet von - drakiii am 16.03.2009 12:41:56
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Zitat:
Du hast am Anfang gescheiben, dass Du Dir nen Anwalt genommen hast.
war der denn nicht mit zur Verhandlung?
(Zitat von: shgfa)
hab ich mich auch gerade gefragt! ^^
Er hätte doch wenigstens versucht das Strafmaß abzumildern ..zb von 1.200,- auf 500,- oder so ...
mikV8
16.03.2009 | 12:36:15
Zitat:
...meine Rechtschutzversicherung zahlt nur bei gewonnenen Fällen.
WIE BITTE?!?Was soll das denn bitte für eine RS sein?
Die kannst du ja glatt in die Tonne kloppen. Nen Gerichtsprozess den du gewinnst, musst du eh nicht bezahlen, das heist am Ende, dass du ne RS hast, welche von dir Geld kassiert und NIE zahlen muss.
Eine RS ist eben dafür da, dass sie dir das Risiko für den verlorenen Prozess abnimmt.
Gruß Mirko
Damit meine ich eig. nicht die Verhandlung an sich, sondern die Anwaltskosten.
Bin bei der Allianz. Die übernehmen in meinem Fall jetzt alles.
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Zitiere: ..." 2 Meter hoch, Durchmasser keine 5 cm"
Mit so einem Baum durfte mein Nachbar auch scho Bekanntschaft machen. Er ist ins Schleudern gekommen, sein Peugeot --> Totalschaden, er hatte Engel bei sich, dass nicht mehr passiert ist. Polizei kam auch. Einige Wochen später kam ein Briefchen von der Gemeindeverwaltung des Unfallortes: knappe 600 Euro musste als "Schadensersatz" zahlen. Aber 1200,- ist echt zu viel!
Bearbeitet von - Dachauer85 am 16.03.2009 12:42:08
BMW - Freude am Fahren. Das sagt alles.
totalschaden bei nem 5cm durchmesser bäumchen? lol? naja peugeot eben ^^
Jap... Dachte ich mir grad auch.
Bei mir war halt die Front in 1000 Teilen. Lippe + GT Ecken haben überlebt. :-)
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Und die Rechnung von der Gerichtsverhandlung kommt auch noch...
Zitat:
Damit meine ich eig. nicht die Verhandlung an sich, sondern die Anwaltskosten.
Bin bei der Allianz. Die übernehmen in meinem Fall jetzt alles.
(Zitat von: drakiii)
Mir haben sie auch den Anwalt gestellt und nach dem gewonnenen Prozess gleich den Vertrag gekündigt.
Aber ich versteh nicht das dein Anwalt nicht bei der Verhandlung war?
Zitat:
Aber ich versteh nicht das dein Anwalt nicht bei der Verhandlung war?
War er doch, steht doch da oben ^^
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