hallo.ich habe mal eine frage.ich habe RH ZW1 in 8x17.nun würde ich gerne breitere aussenschüsseln montieren.aber im stern steht 8x17.würde ich es dann auch eingetragen bekommen bzw ein gutachten dafür kriegen?danke schonmal für die antworten.
Schau mal auf der Seite bei R+H. Da steht im Gutachten geschrieben: Die zweiteiligen Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller zusammengebaut werden.
Allerdings habe ich bei mir auch ein neues Aussenbett montiert.
Solltest du ein breiteres Aussenbett montieren, stimmt die Bezeichnung die in der Felge steht nicht mehr. Deswegen denke ich, daß der Tüv die Felge mit einem breiteren Aussenbett nicht eintragen wird. Es sei denn du hast ein Gutachten von dieser "neuen" Felge.
Es kommt darauf an... wenn du aus ner 8" eine 10" machen willst wird es bestimmt auffallen. Wenn du das Außenbett nur um 1/2 Zoll verbreitern willst, dann sicher nicht.
Der TÜV geht schließlich davon aus, dass dies was auf den Felgen eingegossen ist den Tatsachen enstpricht. Du würdest dann aber illegal mit rum fahren, wenn was passieren sollte und das kommt raus -> kein Versicherungsschutz.
Ansonsten müsstest du für die "neue Felge"eine Traglastprüfung etc. machen lassen. Hier wäre es vielleicht deutlich einfacher, günstiger und legal gleich eine neue Felge zu kaufen.