Zitat:
... und keine Regel ohne Ausnahme. Wunderschönes Zitat als Beleg für meine These...
Wenn dieser Fall eine Ausnahme ist, muss er wohl vor Gericht. Also:
-Rechtschutzversicherung muss einbezogen werden (falls vorhanden)
-ggf. Selbstbeteiligung vorstrecken (und auch vl. nicht mehr wieder sehen)
-Strafen über sich ergehen lassen (siehe Fahrzeug nicht verkehrssicher)
-Zeit Aufwenden (Anwalt, Gericht, Gutachter, etc.)
-beweisen, das die Reifen zum Teil am Unfall Schuld sind (was sehr schwer wird)
Um dann möglicherweiße ein paar Hunderter zu sparen.
Naja. Eine Erstberatung tut's auch. Dann wirste ja sehen was der Anwalt spricht.
Bearbeitet von - herr_welker am 11.03.2009 16:02:40