Zitat:
Das "Rauskaufen" ist schon länger nicht mehr möglich.
Die Regelung war damals beim ersten Verstoß und auch NUR beim ersten doppelte Geldstrafe + BA-gebühren.
Dies gibt es aber wie gesagt shon länger nicht mehr.
Bearbeitet von - PepeGT am 05.03.2009 00:07:08(Zitat von: PepeGT)