Zitat:
Ich hege hier immer noch meine Zweifel. Die Räder sind zwar freigegeben, aber daß heißt IMHO noch lange nicht, daß ich sie einfach anbauen darf.
Es existieren ja auch ein paar Auflagen, um Reifen anbauen zu dürfen. Bei 225ern z.B. mind. LEBs und beim Compi m.E. noch ein paar andere.
Baue ich nun die Reifen einfach, ohne mit um die Auflagen zu kümmern und es passiert dann etwas... was dann ?? Klar Versicherung zahlt erstmal, aber wie sieht's hier mit der Fahrlässigkeit aus ??
M.E. besagt die Freigabe nur, daß ich die Räder an das Fahrzeugen anbauen darf, jedoch die Größe bereits schon mal angebaut gewesen sein muss bzw. im Schein eingetragen war. Somit erstpart man sich ein zweites mal die Eintragung, da sich ja letztend Endes "nur" die Felge und nicht die Abmessungen geändert hat.
Dies funktioniert z.B. bei Nicht-BMW-Felgen nicht. Hab ich eine 8*17 Zoll Felge von BBS mit 225er eingetragen, darf ich nicht eine ATS Felge mit gleichen Abmessungen anbauen. Das muss erstmal eingetragen werden und genau diese Doppeleintragung entfällt bei BMW Felgen.
Aber das ist alles IMHO !!
(Zitat von: SuMo-Driver)
Diese Aussage kann ich nur von meinem Onkel wiedergeben. Er ist beim TÜV.
Also wird er schon recht haben. Das selbe Problem habe ich auch gehabt.
Im Schein steht 205/50/16.
Nun hab ich aber 225/45/17 ohne Eintragung! Da es Originale Felgen sind die auf alle E36,E46 sowie Z3 draufpassen, auch geprüft sind wie auf die Achslast etc...
Um Klarheit zu verschaffen einfach mal beim TÜV erfragen.
Bzw. selbst die freundlichen grünen(blauen) haben sogar in deren Rechner eine Auflistung aller Original Fahrzeugdaten mit der dazugehörigen Felgenzulassungen, Breite etc...