BMW gekauft -> Unfall verschwiegen!!! Was tun? (Geplaudere Forum)
Moin spam,
ist der Lackierer sachverständig genug, dass er dir sagen kann, ob der Schaden auf der linken Seite mit dem Schaden auf der rechten Seite unmittelbar zu tun hat, oder ob es sich um einen zweiten Unfallschaden handelt, der nichts mit der Beschädigung auf der rechten Seite zu tun hat?
Der Verkäufer wäre nämlich schön blöd, zwar den Schaden auf der rechten Seite anzugeben, die Linke Seite, die deiner beschreibung nach aber richtig verpfuscht wurde, einfach unter denTisch zu kehren. Wenn der richtig clever bescheißen wollte, dann hätte in den Kaufvertrag reingeschrieben "Unfallschaden Fahrzeugfront".
Du kannst ja mal deinen Anwalt einschalten und nen Gutachten veranlassen, aber wenn nicht zweifelsfrei nachweisbar ist, dass der Schaden auf der rechten Seite mit dem Schaden auf der linken Seite zusammenhängt, dann hast du keine allzu guten Karten, da der Verkäufer entweder selbst nix davon wusste oder sich rausreden wird.
Bevor du aber noch mehr Geld zum Fenster rauswirfst; Fahr doch mal vorab zum Tüv, Dekra, GTÜ, Küs deines Vertrauen und lass das mal für ein kleines Geld quasi im Rahmen einer Gebrauchtwagenbewertung anschauen, der Tüv-Mann wird dir normalerweise diese entscheidende Frage schon beantworten können und dann kannst du immer noch entscheiden, wie du weitermachst.
MfG
Lieber s-line als M-Paket
Hallo masterkaycee,
schau mal hier
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Gruß
Kontaktiere den Verkäufer nochmal, nachdem du eine 2. Meinung eingeholt hast, beim TÜV oder so, falls er uneinsichtig ist, bezüglich der Rücknahme des Fahrzeugs, dann kannst du dir immernoch überlegen, ob du ihn verklagen willst oder was weiß ich.
Aber falls du keine Rechtschutzversicherung hast, würde ich mir das gut überlegen, dein Fahrzeug wird dann ca. 1 bis 1,5 Jahre oder länger rumstehen bis das geklärt ist, da wenn du das Fahrzeug nutzt immer schlechtere Karten haben wirst ( Käufer bemängelt gravierenden Unfallschaden, der nicht fachmännisch repariert wurde, aber fährt trotzdem lustig durch die Gegend ) und ein Erfolg ist nicht garantiert.
Steht im Vertrag, dass die Gewährleistung ausgeschlossen wurde ?
Gruß Daniel
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Ich denke das es nicht so leicht sein wird was zu beweisen weil Du ja auch schon an den Wagen was lakiert hast, da kann der verkäufer auch sagen das Fahrzeug nicht im verkauftem Zustand mehr ist!
also da dies ein versteckter mangel ist hast du normaler weiße 2 jahre zeit um dies zu mängeln! (bei allen sachen auto meine ich auch?) du musst dies aber innerhalb von 6 monaten melden denn dann ist der verkäufer in der beweislast das dass auto nicht kaputt war! nach 6 monaten musst du beweissen das dass auto kaputt war!!
würde aber auf jedenfall mal zum anwalt gehen !!
Zitat:
also da dies ein versteckter mangel ist hast du normaler weiße 2 jahre zeit um dies zu mängeln! (bei allen sachen auto meine ich auch?) du musst dies aber innerhalb von 6 monaten melden denn dann ist der verkäufer in der beweislast das dass auto nicht kaputt war! nach 6 monaten musst du beweissen das dass auto kaputt war!!
würde aber auf jedenfall mal zum anwalt gehen !!
(Zitat von: toben101)
nicht beim Privatverkauf
@spam: wenn du beim Fahren nichts gemerkt hast und sonst alles iO ist, warum reparierst ihn nicht und steckst es als Lehrgeld ab?
Probieren kannste es ja mal da raus zu kommen, aber wird sicher schwer.
Hier meine bescheidene Anmerkung zu dem Thema:
auch ich habe das Spiel durch mit dem Renault meiner Frau. Von privat gekauft, Unfallfrei im Vertrag, Rest Standard Kaufvertrag. 5 Monate später kommt raus, das beide Gurtstraffer ausgelöst waren, die AirbagVorstufe gezündet, das AirbagModul überbrückt ist und auch Schäden an der Karosserie (instandgesetzter "Parkrempler", wohl kein Rahmenschaden) vorhanden sind.
Kontakt aufgenommen zum Vorbesitzer und der hat gleich mit Anwalt geantwortet, woraufhin auch ich zu einem KfZ RA bin
Klare Auskunft:
Gekauft von privat = so gut wie keine Gewährleistungsverpflichtung des Verkäufers. Einzig der Rahmenschaden (und damit könnte man sich bei demn vorliegenden Fall hochziehen) wäre machbar
Vorgehen
1. (und das auf jeden Fall) Anwalt
2. Gutachter (musst du selbst zahlen)
3. Hoffnung für den Rechtstreit
Grüßle und ich drücke alle Daumen, dass das gut ausgeht.
Beschleunigung ist,wenn Tränen der Ergriffenheit waagrecht zum Ohr hin abfließen