Zitat:
Diese Aussage habe ich bei meinem Reifenhändler auch erhalten. Hatte eine Schraube im Reifen (V-Index) - "Die Schraube zieh ich dir raus, aber wenn er undicht ist bekommst'e bei mir nur 'nen neuen Reifen."
(Zitat von: marueg)
Natürlich sagt der Reifenhändler das. Schließlich will er zwei Reifen verkaufen und keinen Gummipfropfen für 10 Euro.
§36 der StVZO sagt dazu folgendes:
Zitat:
5. Reifeninstandsetzung Die Reifeninstandsetzung muss fachgerecht durchgeführt sein.
5.1 Warmvulkanisation Laufflächenverletzungen, die bis zum Reifenzwischenaufbau bzw. Gürtel reichen oder hindurch gehen, sowie Schäden an den Seitenwänden müssen durch Warmvulkanisation instand gesetzt sein.
5.2 Kaltvulkanisation Eine Instandsetzung durch Kaltvulkanisation ist nur bei Stichverletzungen im Bereich der Lauffläche und nur bis 6 mm Schadensausdehnung an der Reifeninnenseite gemessen zulässig. Dabei muss der Stichkanal ausgefüllt und die Verletzung an der Innenseite mittels Deckenpflaster verschlossen sein.
5.2.2. Nagelstichverletzungen an schlauchlosen PKW-Diagonalreifen dürfen auch durch einvulkanisierte Gummipfropfen im montierten Zustand des Reifens instand gesetzt sein.
5.3 Das Einlegen eines Schlauches ohne Behebung des Schadens ist nicht zulässig.
5.4 Abdichtungen mittels Pannenspray sind nur als Notbehelf anzusehen.
(Zitat von: StVZO)
Die Leute, die behaupten, daß es verboten wäre sollen doch mal bitte die entsprechenden Quellen verlinken. Aber bitte keine Seiten von
a) Reifenherstellern
b) Reifenhändlern
Daß die nen neuen Reifen empfehlen iss klar.
Bearbeitet von - Stefan177 am 24.02.2009 10:51:31