Zitat:
Habe nicht vor das auf mir sitzen zu lassen!!!
kann ich verstehen, auch wenns eigentlich deine eigene schuld ist. aber wer denkt schon daran, dass man die EZ nachprüfen muss. wenn du den wagen vom erstbesitzer in deutschland gekauft hast, dann muss er zu 99% davon gewusst haben und hat dich arglistig getäuscht. nach meinem rechtsverständnis dürfte das auch nach 2,5 jahren noch nicht verjährt sein. ich würde in jedem fall erst mal einen anwalt konsultieren, denn nur der kann dir sagen, was du WIRKLICH machen kannst.
mfg FRY