Hallo Leute, ich möchte einen Schriftzug auf der Heckscheibe anbringen, genau da wo bei dem e46 Coupe diese gepunktete breite Reihe ist. Grund: Scheibe ist schwarz getönt und auf den punkten haftet dieses nicht vernünftigig, deshalb den Aufkleber da drauf. Dabei würde die dritte Bremsleuchte teils über- klebt. Wie schaut das mit der Rennleitung bzw. Tüv aus? Darf man dies?
er hat die scheiben tönen lassen und an den gepunkteten stellen hat die folie nicht zu 100 prozent gehaftet
da meinte der folien man, er solle in 1-2 wochen nochma kommen, da dann die flüssigkeit meistens komplett weg ist und man so dann auch die gepunkteten stellen richtig bearbeiten kann
Gemäß StVZO gibt es bis heute keine Vorschrift, nach welcher ein Fahrzeug eine dritte Bremsleuchte haben muß, lediglich zur Erteilung einer EU-Betriebserlaubnis ist diese erforderlich. Da heute nahezu alle Fahrzeuge eine EU-Betriebserlaubnis haben, habe auch nahezu alle Fahrzeuge eine dritte Bremsleuchte, dies heißt aber nicht, daß diese in Deutschland erforderlich ist. Ist eine Bremsleuchte vorhanden, so muß diese auch komplett sichbar sein. (Eine Ausnahme wäre hier nur denkbar, wenn es soetwas wie ein Scheinwerferblende mit entsprechender Zulassung gäbe, soetwas ist mir aber bisher für eine dritte Bremsleuche nicht bekannt.