Zitat:
Wenn du bei der Überweisung keinen Fehler gemacht hast (sprich falschen Verwendungszweck, falscher Empfänger oder vertan in der Kontonummer, BLZ oder ähnliches) hast du garkeinen Möglichkeit das zurückzubuchen.
Aussagen wie solange keine Werstellung bei der anderen Bank erfolgt ist oder ähnliches sind Humbug !!!
Rückbuchung von deiner Seite gehen lediglich bei Lastschriften die bei dir abgebucht werden.
(Woher ich das weiß ??? Meine Frau ist seit 8 Jahren Bankkauffrau)
Gruß Pat
(Zitat von: pat3112)
Also ich habe mal meinen Bankberater gefragt und der hat gesagt, wenn die Überweißung das Haus noch nicht verlassen hat, dann kann man diese zurückbuchen.
Ich hatte damals gefragt, weil ich Geld überwießen habe und die Firma dann in die Insolvenz ging. Aber zu diesem Zeitpunkt wars schon längst zu spät das Geld zurückzuholen.
Wenn es ein Betrugsfall bei dir ist, kannst du zwei Sachen machen:
-Anzeige bei der Polizei wegen Betrug machen
-übers Zivilrecht gehen und dein Geld zurückholen
oder die Sache als "dumm gelaufen" abstempeln.