@blauschwarz
Zitat:
ne lasieren ist nicht schlimm, brauchst dir da keine sorgen machen
Was schreibst du hier für einen Bockmist !!
Jedwede nachträgliche Veränderung von Leuchten ist illegal !
Das wird doch sogar in der Auktion geschreiben !!
Zitat:
Ich muß darauf hinweisen, dass lasierte Rückleuchten - auch originale mit E-Prüfzeichen - laut §22a abs. 2 der StVZO im öffentlichen Straßenverkehr nicht ohne Eintragung zulässig sind. Ich empfehle die lasierten Rückleuchten zu Show- und Tuning-zwecken. Nicht für STVO ohne Eintragung.
Und selbst wenn du einen findest, der dir die Dinger einträgt, sind die immernoch illegal !