Zitat:
Ist auch berechtigt! Es ist ja nun schon das dritte Mal das etwas nicht stimmt:
Da gibt es doch so eine gesetzliche Regelung das man vom Kaufvertrag zurück treten kann oder ein neues Auto fordern kann... Ich würde da auf jeden Fall aif die Rücknahme des jetzigen Autos bestehen und einen neuen nehmen...Mit Differenz des Wertverlustes...(Zitat von: Harry_BMW)