Zitat:
Also doch für Überführungsfahrten.
(Zitat von: Carischy)
NEIN! wie du selber ein paar sätze vorher schon geschrieben hast "Die werden nur an Händler ausgegeben"...also darf auch nur ein händler damit ein fahrzeug zu einer überführungsfahrt nutzen, nicht jedoch eine privatperson.
wenn etwas passiert, ist der händler für ein fahrzeug in der haftung, welches er gar nicht in seinem bestand hatte.