Zitat:
Mittlerweile wurde das Gesetz gelockert seid März 2008
Kann man hier im 3ten Beitrag nachlesen. Es kostet nur noch 25 €, keine Punkte und Weiterfahrt muss gestattet werden, außer die Sicherheit ist beeinträchtigt.
http://www.copzone.de/modules.php?name=Forums&file=viewtopic&t=29461
(Zitat von: Horst Scheld)
Hallo,
dieser Aussage würde ich widersprechen!!
Machen wirs halt mal etwas bürokratisch:
Der alte §18 der Stvzo ist weggefallen, soweit stimme ich zu! Anstelle trat jetzt die FZV! Hier gibts den § 3 (kannste
HIER nachlesen) . Kurz "(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist..."
In diesem Satz sehe ich immer noch die Betriebserlaubnis!
Dann gehste in den neuen Bußgelkatalog unter Nummer 175 "Zulassung":
Kannste
HIER nachlesen, da haste wieder deine 3 Punkte und 50 Euro!!
Wie gesagt ob sich der einzelne Polizist draußen mit sowas überhaupt auskennt...weiß ich nicht!!
Über die Konsequenzen mit Bußgeld, punkte, Verlängerung der Probezeit usw entscheidet eh nicht die Polizei sondern das Amt!! Der polizist stellt fest dass was nicht original ist, das wird ihm reichen!!
Und was der einzelne polizist daraus macht liegt an seiner "Tagesform" und wahrscheins auch wie er behandelt wird!!
Bei mir tauchen zur Zeit sehr viele auf, um Sachen nachträglich eintragen zulassen, weil sie einen Mängelschein von der Polizei haben!!
Die stellen halt auch fest dass da zur Zeit die Autobesitzer ziemlich locker mit umgehen und dann wird halt mal wieder durchgegriffen!!
Bearbeitet von - violett am 10.12.2008 17:07:17