Zitat:
wenn dudie jungs ein bisschen ärgern willst dann überweis denen 15,11 ;) oder so ne krumme summe...
kleine ursache grosse wirkung :)(Zitat von: plop)
Zitat:
Danach kommt
dann die nächste Zahlungsaufforderung.
Zitat:
Es wäre ja mal interessant zu erfahren warum Du einen Strafzettel bekommen hast. Hast Du im Kreuzungsbereich geparkt? Spielstraße? Entgegen der Fahrtrichtung etc? Bevor Du nichtmal sagen kannst warum Du den Zettel überhaupt bekommen hast und wie die Gegebenheiten vor Ort sind kann niemand ne vernünftige Aussage machen bezüglich anfechten....(Zitat von: nicoDD)
Zitat:
Schau doch mal in die StVO bezüglich 9 Wochen parken....
Soweit ich mich erinnern kann, muss das Fahrzeug nach spätestens 14 Tagen bewegt werden (besser: nachschlagen !).
Somit ist dein Strafzettel völlog gerechtfertigt.
Kannst ja mal die Tatbestandsnummer posten, dann wissen wir genau welcher Tatvorwurf Dir gemacht wird...(Zitat von: BenE36)