Zitat:
Zitat:
...und du kannst vors arbeitsgericht.
(Zitat von: hero182)
Hi,
vergiss es!
Weihnachts und Urlaubsgeld sind rein freiwillige Leistungen des Arbeitgebers.
Wenn er das ungleich verteilt, kann er das vor Gericht immer an eine leistungsbezogene Beurteilung koppeln.
Du kannst das höchstesn mit dem Betriebsrat zusammen angehen.
Wenn Ihr denn einen habt...
Ciao - Carsten
(Zitat von: cxm)
NIcht ganz. Wenn man die letzten 3 bis 4 Jahre immer Weihnachtsgeld erhalten hat und keine Satz wie z.B. "einmalige Zahlung nicht regelmäßig oder so", dann kann man das als Betriegl. Übung sehen. D.h. man hat ANspruch auf das Weihnachtsgeld. Aber ob man danach dort noch beschäftigt ist, ist eine andere Frage...