Jep, auch da hab ich mir Gedanken drüber gemacht. Wird ne Einzelabnahme werden (nicht meine erste). Dafür brauche ich ein Festigkeitsgutachten, welches ich von BBS selber kriege. Auch wenn sie umgeschüsselt sind. Außerdem sind es keine Nachbauten sondern original BBS Felgen.
Ich seh das schon als Problem an , hatte das gleiche prozedere nämlich mal mit Carlsson Felgen auf meinem Mercedes , hatte dafür auch ein Festigkeitsgutachten in 18 Zoll . Umgeschüsselt auf 19er. Der TÜV war der meinung das ich mir das dann einsalzen kann , ich solle mir das so vorstellen wie wenn ich in nen 318er nen M3 Motor einbaue . Klar gehen tut das , aber es ist nicht das selbe. Ich hätte denen min. einen Satz geben müssen um die Festigkeit DER Felgen nachweisen zu lassen . Das plus die wenigkeit von ca. 2000,- € für die Prüfung und dann würden Sie das auch auf mein Auto eintragen .Da ist es meiner Meinung nach deutlich einfacher Nachbauten eintragen zu lassen in die bereits die Tragfähigkeit gegossen ist. Denn diese wird durch das umschüsseln ja auch verändert , ich wäre da sehr vorsichtig bei so einem kauf . Zu mal da ja noch hin zu kommt das es sich nicht um eine verbreiterung des Bettes , sondern um eine erhöhung von 17 auf 18 Zoll . Dann stimmt warscheinlich auch das was die ET die im Stern geprägt ist nicht mehr mit der tatrsächlichen überein . Gut muss jeder selber wissen , aber ich weiss nicht ob sich des dann lohnt. Würde vorher mal mit nem TÜV Prüfer sprechen was der dazu sagt ! Gruß Marc
Wie gesagt, ich hab das schon bedacht und werde die auch eingetragen kriegen. Der, von dem ich die Felgen habe, hat es ja genauso gemacht und bei dem waren sie auch eingtragen. Notfalls fahre ich zu dem Tüv der es ihm auch eingetragen hat. Wie gesagt, ich sehe das nicht so als Problem.