@ PE,
laut § 50 StVZO ist bei Fahrzeugen ab dem 01.01.1990 eine Leuchtweitenregulierung erforderlich.
Ich denke mal, dass sich das auf den Tag der ersten Zulassung bezieht.
Generell muß alles, was sich am Auto befindet funktionieren, d.h. wenn Du eine LWR in einem 89er E30 hast muß die auch i.O. sein.
Fahr einfach zum TÜV und lass es drauf ankommen. Bei mir hat noch nie einer die LWR ausprobiert (obwohl sie bei mir noch funktioniert).
Ich habe mir schon die passenden E-Teile geholt, um im Fall der Fälle umrüsten zu können.
Hier mal eine Umrüstanleitung:
http://www.behindmatrix.com/e30/fotost/f01214/f01214.htmGruß luckybyte